Eine Info des e-shops von Brennpunkt S.R.L. / Ing. F. Rappl
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Vorschriften und Gesetze

Um einen möglichst reibungslosen Betrieb der Geräte miteinander und nebeneinander zu gewährleisten gibt es dazu eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften. Einige wesentliche Dinge sollen hier angesprochen werden. Jeder, der damit experimentiert, sollte sich jedoch auch noch anderweitig informieren.

Die Bundesnetzagentur

für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen informiert über die rechtlichen Grundlagen und über wichtige Verbraucherrechte.

Hier die unserer Ansicht wichtigsten Punkte zu WLAN (Werte für UMTS und DECT finden sich in den Tabellen unten, ansonsten gilt das geschriebene analog dazu):
Was ist EIRP (Equivalent Isotropic Radiated Power) ?
EIRP ist die Sendeleistung an einem Isostrahler (fiktive Antenne, die in alle Richtungen gleich stark strahlt, diese hat 0dBi Gewinn, das ist ein Gewinn vom Faktor 1). Bei WLAN (IEEE 802.11b und IEEE 802.11g) darf man keine Feldstärke erzeugen, die an irgendeiner Stelle größer ist, als die eines Isostrahlers bei 20dBm Sendeleistung. Hat man nun eine Antenne mit Gewinn im Vergleich zum Isostrahler (der Gewinn kommt daher, daß die der Antenne zugeführte Leistung nicht gleichförmig in alle Richtungen, sondern konzentriert in bestimmte Richtungen gestrahlt wird) so muß man die Sendeleistung entsprechend reduzieren (bei vielen Geräten per Software möglich) um im gesetzlich zulässigen Rahmen zu bleiben. Die auftretenden Verluste in den Kabeln, Steckern, Splittern usw. können berücksichtigt werden.

Mit dieser Vorschrift ist gewährleistet, daß nicht jemand mit einem stark gebündelten Strahl einen anderen übertönt und diesen damit unhörbar macht. Eine kräftige Richtantenne ist daher vergleichbar mit einer hohen Sendeleistung.


So darf der Zahlenwert aus nachfolgender Formel keinen größeren Wert als 20 ergeben, damit es zulässig ist:
Ausgangsleistung ohne Antenne in dBm + Antennengewinn in dBi - Verluste in Kabel, Stecker, usw. in dB <= 20

Viele Hersteller geben die Ausgangsleistung in dBm einschließlich dem Antennengewinn an. Die mit den Geräten meist mitgelieferten kurzen Antennen haben ca. 2dBi, die man bei einer Berechnung mit einer anderen Antenne dann abziehen kann.

Verantwortlich für die Einhaltung des Wertes, wenn Veränderungen an den Geräten vorgenommen werden, ist der WLAN-Betreiber. Schließlich sind Geräte, Antennen, Verlängerungskabel, usw., in beliebiger Art und Länge kombinierbar. Wenn das Gerät unverändert verwendet wird, dann garantiert der Hersteller mit der Konformitätserklärung für die Einhaltung der Werte.

Was bedeutet dies praktisch?
Angenommen, sie haben ein WLAN-Gerät mit 15dBm Ausgangsleistung am Gerät ohne Antenne, so dürfen sie daran max. eine Antenne mit einem Gewinn von 5dBi anschließen. Stärkere Antennen sind somit nur möglich, wenn sie die Sendeleistung des Gerätes reduzieren können (bei vielen Geräten ist dies per Software möglich) oder längere Kabel den Antennengewinn wieder reduzieren.

Empfangsseitig gibt es jedoch keine Einschränkungen, da kann eine beliebig starke Antenne angeschlossen werden.


Wie bereits erwähnt, sind diese Vorschriften dafür gemacht, ein problemloses miteinander zu ermöglichen und sollten nicht als Schikane empfunden werden. Es sollte sich jeder schon im eigenen Interesse daran halten. Bei Verstößen kann das ganze WLAN-Equipment, einschließ der Computer, beschlagnahmt werden.

Die Meldepflicht für grundstückübergreifenden WLAN-Betrieb (Amtsblattverfügung Nr. 154/1999 der RegTP) wurde am 17.12.2003 aufgehoben. Damit ist die Standortmeldung nicht mehr notwendig.

Weiterhin gilt § 4 TKG. D.h. wer Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt, muss dies der Bundesnetzagentur anzeigen.

Hier ist noch der Link zur Bundesnetzagentur

Anmerkung:
In einem Gespräch mit der Bundesnetzagentur in Karlsruhe im Jahr 2010 mußte ich feststellen, daß die Problematik "zu hohe EIRP durch leistungsstarke Antennen" bei der Behörde scheinbar noch nicht (bei allen?) präsent ist. Ich beanstandete, daß die Hersteller von Geräten (zumindest bei denen, die einen externen Antennenanschluß haben) die Sendeleistung dieser nicht angeben. Ich hatte nicht den Eindruck, daß man sich um das Problem kümmern wolle. Dabei gibt es ein Gesetz, das vorschreibt, wichtige Daten sogar auf dem Typenschild anzugeben.
Der Endverbraucher hat damit selbst bei gutem Willen derzeit kaum die Möglichkeit die Legalität einer Aufrüstung mit externer Antenne abzuschätzen.

Auch bei den Providern wird dies völlig ignoriert, raten sie doch ihren Kunden bei Verbindungsproblemen immer dazu kräftige Antennen einzusetzen.

UMTS-Frequenzbänder für Europa [MHz] Dienste
1710 - 1785 DCS-1800 Uplink (Digital Cellular System = GSM 1800)
1805 - 1880 DCS-1800 Downlink
1880 - 1900 DECT – Digital Enhanced Cordless Telecommunications
1900 - 1920 UTRA-TDD (5MHz-Bänder)
1920 – 1980 UTRA-FDD Uplink (5MHz Bänder)
1980 - 2010 MSS Uplink (Mobile Satellite Service)
2010 - 2020 UTRA-TDD unlizenzierter Betrieb (2x 5MHz Bänder)
2020 - 2025 UTRA-TDD (1x  5MHz Band)
2110 - 2170 UTRA-FDD Downlink  (12x  5MHz Bänder)
2170 - 2200 MSS Downlink (Mobile Satellite Service)
Wireless LAN und Bluetooth [MHz]

2402 - 2480 Bluetooth (weltweit zulassungsfrei)
2412 -2472
WLAN 13 Kanäle (IEEE802.11b, IEEE802.11g)


Zulässige Sendeleistungen

Teilweise bestehen Unterschiede in verschiedenen Ländern
Funksystem Frequenz [MHz]
Leistung
LTE 790-862 23dBm (=200mW) mit einer Toleranz von +2dB
GSM900 Handy 870-960
bis 2W
GSM900 Basisstation 870-960
10W - 40W (10W typisch)
GSM1800 Handy 1710-1880
bis 2W
GSM1800 Basisstation 1710-1880
10W - 40W (10W typisch)
DECT (Schnurlostelefon) 1880-1900
250mW
UMTS Basisstation 1900-2170
20W
UMTS Handy 1900-2170
0,25W
Garagentoröffner u.dgl. 2,4 GHz ca. 10mW
Bluetooth Klasse1 2,4 GHz 100mW
Bluetooth Klasse2 2,4 GHz 10mW
Bluetooth Klasse3 2,4 GHz 1mW
WLAN 802.11b/g 2,4 GHz 100mW
LTE (IMT Extension Band) 2,5-2,57 GHz
LTE (IMT Extension Band) 2,62-2,69 GHz
WLAN 802.11a/h 5 GHz 30mW - 200mW (Outdoor bis zu 1W EIRP)

Empfangsempfindlichkeit von WLAN-Geräten
Technisch machbar sind zur Zeit ca. -97dBm bei 1-2Mbps Datenübertragungsrate

Beispiel für Sendeleistung und Empfangsempfindlichkeit von UMTS-Karten
(Sendeleistung sind die positiven Werte , Empfangsempfindlichkeit sind die negativen Werte)
UMTS-Karte GSM900 GSM1800 UMTS B1 GSM900 GSM1800 UMTS B1
Option GlobeTrotter GTMax 7.2 32dBm 29dBm 21,5dBm -108dBm -107dBm -109dBm

Bei UMTS-Sticks liegen die Sendeleistungen etwas niedriger.Mit einer leistungsfähigen Antenne ist man damit nicht gleich außerhalb der Legalität. In einem Test-Ergebnis der Zeitschrift Connect wurde die Sendeleistung gängiger UMTS-Sticks mit 13-15dBm festgestellt.



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